„Die Unkenntnis der Steuergesetze
befreit nicht von der Pflicht
zum Steuerzahlen. Die Kenntnis
aber häufig.“
—
Meyer A. Rothschild, Bankier
(1744–1812)
Steuerrechtsdurchsetzung
—
- Erstellung und Bearbeitung aller Anträge in Steuerangelegenheiten z.B. Einsprüche, Aussetzung der Vollziehung, Stundung, Anpassung der Vorauszahlungen, Erlass, Billigkeitsanträge
- Begleitung von steuerlichen Betriebsprüfungen, Verhandlungen mit der Finanzverwaltung, Mitwirkung bei tatsächlichen Verständigungen
- Vertretung vor den Finanzgerichten, gegebenenfalls auch vor dem Bundesfinanzhof
- Verteidigung bei steuerlichen Ordnungswidrigkeiten und in steuerlichen Strafsachen
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Erstellung individueller betriebswirtschaftlicher Auswertungen
- Analyse der betriebswirtschaftlichen Auswertungen
- Jahresabschlussanalysen und Rating-Vorbereitungen
- Beratung bei der Organisation des Rechnungswesens
- Finanz- und Liquiditätsplanungen, Investitionsrechnungen
- Beratung bei Finanzierungs- und Investitionsüberlegungen
- Unterstützung bei Gesprächen mit Kreditinstituten
- Beratung bei An- und Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen
- Existenzgründungsberatung