„Die Unkenntnis der Steuergesetze
befreit nicht von der Pflicht
zum Steuerzahlen. Die Kenntnis
aber häufig.“

Meyer A. Rothschild, Bankier
(1744–1812)

Steuerrechtsdurchsetzung

  • Erstellung und Bearbeitung aller Anträge in Steuerangelegenheiten z.B. Einsprüche, Aussetzung der Vollziehung, Stundung, Anpassung der Vorauszahlungen, Erlass, Billigkeitsanträge
  • Begleitung von steuerlichen Betriebsprüfungen, Verhandlungen mit der Finanzverwaltung, Mitwirkung bei tatsächlichen Verständigungen
  • Vertretung vor den Finanzgerichten, gegebenenfalls auch vor dem Bundesfinanzhof
  • Verteidigung bei steuerlichen Ordnungswidrigkeiten und in steuerlichen Strafsachen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Erstellung individueller betriebswirtschaftlicher Auswertungen
  • Analyse der betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Jahresabschlussanalysen und Rating-Vorbereitungen
  • Beratung bei der Organisation des Rechnungswesens
  • Finanz- und Liquiditätsplanungen, Investitionsrechnungen
  • Beratung bei Finanzierungs- und Investitionsüberlegungen
  • Unterstützung bei Gesprächen mit Kreditinstituten
  • Beratung bei An- und Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen
  • Existenzgründungsberatung