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Abgabefrist für Steuererklärungen ab dem Veranlagungsjahr 2025

Die im Zuge der Corona-Pandemie gewährten Fristverlängerungen laufen aus.

Für das Veranlagungsjahr 2025 gilt daher wieder die reguläre Abgabefrist:

Für nicht beratene Steuerpflichtige endet die Frist am 31. Juli 2026.
Bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Abgabefrist bis zum 28. Februar 2027.

Bitte beachten Sie, dass wir für die Bearbeitung Ihrer Steuerunterlagen eine angemessene Vorlaufzeit benötigen.

Wir empfehlen daher eine frühzeitige Einreichung Ihrer Unterlagen.

Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs in unserer Kanzlei.

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